Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Nightflighter Tours 

 

 

§ 1 Angebot und Vertragsabschluß

  1. Die Angebote der Firma Nightflighter Tours sind freibleibend.
  2. Der Besteller kann seinen Auftrag mündlich oder schriftlich erteilen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch die Firma Nightflighter Tours zustande.

 

 § 2 Leistungsumfang

  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Bestätigung maßgebend.
  2. Die Leistungen umfassen in dem durch die schriftliche Bestätigung vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeuges der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung.
  3. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht die Beaufsichtigung der Fahrgäste, die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeuges zurücklässt, die Beaufsichtigung des Gepäcks, insbesondere beim Be- und Entladen.

 

§ 3 Preis und Zahlung

Es gelten der bei Vertragsabschluß vereinbarte Preis und der auf dieser Grundlage ausgehandelte Zahlungsplan.

§ 4 Kündigung und Rücktritt durch den Besteller

Kündigt der Besteller den Vertrag vor Fahrtende oder nimmt er das Fahrzeug nicht in Anspruch, so tritt keine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung ein, sofern die Kündigung nicht auf einem Umstand beruht, den die Firma Nightflighter Tours zu verantworten hat. Die Firma Nightflighter Tours muss sich ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einem anderweitigen Einsatz des Fahrzeuges anrechnen lassen. Der Besteller hat in diesen Füllen folgende Pauschalen zu entrichten:

  • Bei Nichtinanspruchnahme bis zu 30 Tagen vor Fahrtantritt: 10 %
  • Bei Nichtinanspruchnahme bis zu 11 Tagen vor Fahrtantritt: 25 %
  • Bei Nichtinanspruchnahme ab dem 10. Tag vor Fahrtantritt: 50 %

Die Schadenersatzzahlung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn die Firma Nightflighter Tours einen höheren oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweist.

§ 5 Kündigung und Rücktritt durch den Beförderer

  1. Die Firma Nightflighter Tours und der Besteller können den Vertrag kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den sie nicht zu vertreten haben und der die Fortsetzung der Beförderung unzumutbar macht, insbesondere in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Unruhen, Epidemien, erheblich gefährdende Witterungs- und Straßenverhältnissen, Grenzschließungen und Straßensperren.
  2. Bei unverschuldetem Fahrzeugausfall, insbesondere bedingt durch unverschuldete Unfälle, technische Defekte am Fahrzeug trotz ordnungsgemäßer Wartung ect., ist die Firma Nightflighter Tours verpflichtet, ein gleichwertiges Fahrzeug zu stellen. Steht ein solches aus ebensolchen Umständen oder wegen mangelnder Anmietbarkeit nicht zur Verfügung, so werden die Firma Nightflighter Tours und der Besteller von ihren Leistungspflichten frei.
  3. In beiden Fällen hat die Firma Nightflighter Tours während der Beförderungszeit die erforderlichen organisatorischen Abwicklungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Besteller zu treffen. Für erbrachte Leistungen erhält die Firma Nightflighter Tours eine Vergütung nach ihren üblichen Sätzen. Entstehende Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.

 

§ 6 Haftung

  1. Die Firma Nightflighter Tours haftet für Sachschäden im Rahmen des § 23 Personenbeförderungsgesetz (Haftungsausschluß, soweit der Sachschaden 1.022,58 Euro je Person übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Nightflighter Tours beruht).
  2. Im Übrigen ist die Haftung für Pflichtverletzungen im Rahmen des abgeschlossenen Beförderungsvertrages gleich aus welchem Rechtsgrund seitens der Firma Nightflighter Tours auf den dreifachen Beförderungspreis beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung der Firma Nightflighter Tours wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Deliktische Ansprüche, die ihre Grundlage außerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen der Firma Nightflighter Tours und dem Besteller haben, bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
  4. Eine weitergehende Haftung der Firma Nightflighter Tours ist ausgeschlossen, wobei auf § 2 Abs. 3 verwiesen wird.

 

§ 7 Fahrerstatus und Auftragserfüllung

  1. Dem/den gestellten Fahrer/n stehen folgende Leistungen zu: Sie erhalten für jeden Tag eine Verpflegung in Form eines Frühstücks und einer warmen Mahlzeit. Sollte dies nicht gewährleistet werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet eine Verpflegungspauschale in Höhe von 35,00 Euro pro Tag zu zahlen. Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet dem/den Fahrer/n ein Hotelzimmer oder anstelle davon eine Übernachtungspauschale, insofern der Fahrer einverstanden ist, in Höhe von 65,00 Euro zu finanzieren. Dies gilt an transportfreien Tagen, sowie Tagen, an welchen eine Ruhepause von mehr als 6 Stunden nötig ist. Die Pauschalen sind in bar gegen eine Quittung an den betreffenden Fahrer auszuzahlen.
  2. Der/die Fahrer besitzen folgende Rechte und Pflichten: Gemäß den offiziellen Fahr- und Ruhezeiten obliegt es dem Fahrer diese einzuhalten. Ebenso besitzt er aus Sicherheitsgründen die Weisungsbefugnis und ist autorisiert, vereinbarte Barzahlungen entgegenzunehmen und sie der Firma Nightflighter Tours weiterzuleiten. Bei Zuwiderhandlungen seitens der Reisenden behält sich der Fahrer das Recht vor, die Tour abzubrechen.

 

§ 8 Technische Voraussetzungen

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass an Ziel- oder Zwischenstation eine ausreichende und angemessene Parkfläche samt Stromversorgung (1x 380V/32A) für jedes Fahrzeug vorhanden ist. Die Stromversorgung muss in maximal 30 Metern erreichbar sein.

§ 9 Zusätzliche Kosten

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Kosten, welche zusätzlich anfallen und vor Auftragsbeginn nicht schriftlich festgesetzt wurden, gänzlich und unmittelbar zu tilgen. Darunter fallen beispielsweise Kosten wie Parkgebühren, Fähren, Autobahngebühren, Hotel etc.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bamberg, sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.

§ 11 Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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